Die Konformitätsbewertung wird vom Hersteller durchgeführt, um festzustellen, ob bestimmte Anforderungen an ein Produkt erfüllt wurden. Ein Produkt unterliegt sowohl in der Konstruktions- als auch in der Produktionsphase einer Konformitätsbewertung, und der Hersteller muss die Konformitätsbewertung selbst durchführen, selbst wenn die Konstruktion oder Produktion an Dritte vergeben wird.
Abhängig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen den Herstellern viele verschiedene Möglichkeiten zur Konformitätsbewertung zur Verfügung. Die von der Europäischen Union erstellte Richtlinie zur Umsetzung von Produktregeln bietet einen Überblick über die Möglichkeiten der Konformitätsbewertung. Einige dieser Optionen sind:
Der Hersteller stellt eine Konformitätserklärung aus, nachdem er alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt, die technischen Unterlagen zusammengestellt und die Einhaltung des Herstellungsverfahrens sichergestellt hat.
Im Allgemeinen sollte die Konformitätsbewertung von einer separaten Abteilung innerhalb der Organisation des Unternehmens durchgeführt und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Dieser Abschnitt sollte an keiner anderen Aktivität als der Konformitätsbewertung innerhalb der Organisation teilnehmen und unabhängig und unparteiisch von kommerziellen, Design- und Fertigungsorganisationen handeln. Dieser Abschnitt muss die gleiche fachliche Kompetenz und Unparteilichkeit aufweisen wie eine akkreditierte Stelle.
Der Hersteller muss Konformitätsbewertungsdienste von einer externen Konformitätsbewertungsstelle (benannte Stelle) gemäß den einschlägigen Richtlinien in Anspruch nehmen. Die benannten Stellen werden von den nationalen Behörden zugelassen und der Europäischen Kommission förmlich mitgeteilt. Wenn die Europäische Kommission dies für angemessen hält, wird es in einer Datenbank namens NANDO (New Approach Notifications and Designated Organizations) veröffentlicht.
Befindet sich der Hersteller außerhalb der Europäischen Union, sollte ein technisches Dossier vom Vertreter der Europäischen Union des Unternehmens aufbewahrt und erforderlichenfalls den nationalen Behörden zur Inspektion und Kontrolle vorgelegt werden. Das technische Dossier sollte im Wesentlichen alle Informationen und Unterlagen enthalten, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht.
In der Zwischenzeit sind harmonisierte Normen freiwillige Normen, mit denen die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinien nachgewiesen wird. Die Verwendung dieser Standards ist nicht obligatorisch. Diese Normen müssen jedoch berücksichtigt werden, damit die Hersteller nachweisen können, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der einschlägigen Richtlinie entspricht.
Beispielsweise wurde die Richtlinie 2009 / 48 / EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Sicherheit von Spielzeug veröffentlicht. Die vom CEN im Rahmen dieser Richtlinie harmonisierten Normen sind:
DE 71-1: 2014 + A1: 2018 Abschnitt 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
DE 71-2: 2011 + A1: 2014 Abschnitt 2: Entflammbarkeit
DE 71-3: 2013 + A3: 2018 Abschnitt 3: Migration einiger Elemente
DE 71-4: 2013 Abschnitt 4: Experimentiersets für die Chemie und verwandte Aktivitäten
DE 71-5: 2015 Abschnitt 5: Chemisches Spielzeug, außer Experimentiersets
DE 71-7: 2014 + A2: 2018 Abschnitt 7: Fingerfarben - Anforderungen und Prüfverfahren
DE 71-8: 2018 Abschnitt 8: Heimaktivitätsspielzeug
DE 71-12: 2013 Abschnitt 12: N-Nitrosamine und N-Nitrosatatsubstanzen
DE 71-13: 2014 Abschnitt 13: Riechbrettspiele, Kosmetiksets und Geschenkspiele
DE 71-14: 2014 + A1: 2017 Abschnitt 14: Inländische Trampoline
Darüber hinaus wurde die folgende Norm von CENELEC (European Electrotechnical Standardization Committee) harmonisiert:
EN 62115: 2005 Elektrisches Spielzeug - Sicherheit
Zusammenfassend stellen die zuständigen Behörden weder ein CE-Zertifikat noch ein CE-Zertifikat aus. Die alleinige Verantwortung liegt beim Hersteller. Ist nur die benannte Stelle nach den einschlägigen Richtlinien in den Prozess involviert, führt sie Produkttests durch und genehmigt diese. In diesem Fall ist der Hersteller jedoch verpflichtet, das CE-Zeichen an den Produkten anzubringen.
Unser Unternehmen bietet im Rahmen von Zertifizierungsdienstleistungen auch CE-Zertifizierungsdienstleistungen an. Dank dieser Dienstleistungen können Unternehmen auf sichere, schnelle und unterbrechungsfreie Weise effizientere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Produkte herstellen.
Die im Rahmen von Zertifizierungsleistungen erbrachten CE-Zertifizierungsleistungen sind nur eine der diesbezüglichen Leistungen unserer Organisation. Viele andere Zertifizierungsdienste sind ebenfalls verfügbar.
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